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Finanzministerium Düsseldorf: grünes Licht für die Aufarbeitung des WestLB-Skandals

Wenige Tage vor der Wahl hat das Land NRW fast „erdoganisch“ zugeschlagen. Nach der Wahl werden die Karten im Skandal um verschwundene Kundenkonten der WestLB nun neu gemischt; die Serie, Teil 24.

Sollte Blogger Beier nicht unverzüglich versichern, die abgemahnten Behauptungen zu unterlassen, so würde das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzministerium, gerichtlich gegen den Blogger vorgehen. So lautete sinngemäß die Drohung, die der Blogger sechs Tage vor der Landtagswahl mit ganz normalem Brief in seinem Kasten vorfand. Das Ministerium hatte Anfang Mai lesen müssen, Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans sei „schäbiger Sieger“ im WestLB-Skandal um nicht herausgerückte Erbgelder. Der inzwischen abgewählte Minister habe seine „sozialdemokratische Ehre verloren“. Und: Vom einst geradezu „heiligen Geist“ der Landesbank würden jetzt sogar die Mauern weggebaggert.

Für schätzungsweise mindestens 300 Euro pro Stunde beauftragte das Land NRW Promi-Anwälte, um den WestLB-Blog zu durchsuchen. Sieben Teile dieser Skandal-Serie mit jetzt insgesamt 24 Teilen mussten wegen einzelner Passagen offline genommen werden; z.B. „Steuerjäger Borjans steckt mittendrin“ (im WestLB-Skandal) oder „Minister-Aufsichtsrat schickt Erbin in die Armenküche“.

Unwahrheiten sind offensichtlich

Die fraglichen Äußerungen in dem Blog sind nach enger Betrachtung der einzelnen Worte zu löschen und zu unterlassen. Die Fakten jedoch sind und bleiben unangreifbar: 2003 hat die WestLB brieflich ausgeführt, das Wertpapier-Vermögen der Kölner Unternehmergattin LB sei auf eine andere Bank übertragen worden. Die Landesbank könne jedoch bedauerlicher Weise nicht sagen, auf welche Bank sie die offenbar vorhandenen Wertpapiere übertragen habe. Das allein ist schon erstaunlich genug für die weltweit ambitionierte WestLB.

Noch erstaunlicher wird die Aussage aus 2003 durch das Eingeständnis des Jahres 2006: Nein, die Wertpapiere der langjährigen WestLB-Kundin LB seien nicht auf eine andere Bank übertragen worden. Die Papiere seien vielmehr 1989 persönlich in Köln an die Kundin LB ausgegeben worden. Das schrieb Dr. Norbert Emmerich unter dem 13. April 2006 an die Erbin KB. Emmerich war damals nicht weniger als Vizechef der WestLB. Mutter LB war 2005 verstorben.

Jahrelange Widersprüche der Staatsbank

Soweit man zunächst – wie selbstverständlich – davon ausgehen will, die briefliche Mitteilung des Vizechefs der Staatsbank wäre zutreffend gewesen, soweit liegt das Ergebnis nahe, die Landesbank habe 2003 nicht wahrheitsgemäß Auskunft gegeben. Die Aussage, die WestLB habe die Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen, kann nach dem Eingeständnis des damaligen Vizechefs der WestLB nicht wahrheitsgemäß erfolgt sein; vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Die briefliche Auskunft von WestLB-Vizechef Emmerich kann jedoch ebenfalls nicht der Wahrheit entsprechen: Aus dem – lt. Emmerich – angeblich 1989 vollständig an die Kundin LB ausgegebenen Vermögen hat die WestLB nämlich unzweifelhaft zwei Auszahlungen vorgenommen; 1993 und 1999. Also kann es nicht wahr sein, dass die WestLB das Vermögen vollständig ausgegeben hat. Belege für die behauptete Ausgabe legt die Landesbank bis heute nicht vor.

Wie die WestLB es dennoch geschafft hat, mit diesen offensichtlichen Unwahrheiten vor Gericht durchzukommen und wie es unter Ministerpräsident Armin Laschet weitergehen wird, das lesen Sie in den folgenden Teilen der Serie: Der WestLB-Skandal.