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Seit mehr als zehn Jahren immer dasselbe: Verweigerung von WestLB/Portigon und vom Finanzministerium

WestLB: Der ewige Skandal, Teil 7: Treusorgend will Finanzminister Walter-Borjans sich darum kümmern, dass Erben an ihr Geld kommen. Ausnahme ist der Fall der Erbin KB. Da bestünde für ihn keine Möglichkeit zu helfen, lässt der Minister wissen.

Die Fakten sind eindeutig: Gerade hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anzeige gegen Hubert Beckmann unter dem Az. 3302Js219/216 registriert. Beckmann (59) war bis 31.3.2016 Chef der Portigon (Bank) AG. Zuvor war er Vizechef jener skandalträchtigen WestLB, die aktuell als Portigon weitermacht.

Anzeige gegen Ex-Vorstand

Die Staatsanwaltschaft soll laut Anzeige ermitteln, ob das Kürzel „Beck“ auf zwei Auszahlungsbelegen der WestLB von Hubert Beckmann stammt. Portigon bestreitet, dass „Beck“ gleich „Beckmann“ ist. Andernfalls würde die Abwehrstrategie zusammenbrechen: Portigon müsste die Erbin KB auszahlen. Das will aber nicht mal der NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans (64), obwohl er dann 156.000 € Steuern nachgezahlt bekäme.

Minister deckt Unregelmäßigkeiten

Im Fall der Erbin KB zieht Walter-Borjans symbolisch den Hut des Portigon-Aufsichtsrats auf. In seiner Rolle als Aufsichtsrat glaubt der Minister offenbar, er müsse das Land NRW als Eigentümer von Portigon schützen. Das Land müsste nämlich noch mehr als bisher schon für die frühere WestLB bluten, wenn Portigon das Vermögen von KB und weiteren 289 früheren WestLB-Kunden auszahlen müsste. Um das zu verhindern, deckt der ministeriale Aufsichtsrat sogar offensichtliche Unregelmäßigkeiten des Portigon-Vorstands.

290 Fälle verschwundener Konten

Das Vermögen der Bank hat der Vorstand, darunter Hubert Beckmann, schon zu WestLB-Zeiten zu hoch ausgewiesen. Die Portigon-Bilanzen sind insoweit falsch, als dort die Vermögenswerte der 290 staatsanwaltlich ermittelten Kunden als eigenes Vermögen der Bank ausgewiesen sind. Das sind jene Vermögen, über die zuletzt sogar der Landtag NRW unmissverständlich festgestellt hat, sie seien vorhanden. Die Portigon-Banker seien bloß nicht in der Lage, diese Vermögenswerte den einzelnen Kunden, sprich den Eigentümern, zuzuordnen.

Falsche Portigon-Bilanzen

Die falschen Bilanzen könnten sich schon bald rächen: Das Land NRW muss Portigon bis Ende 2016 verkauft haben. Der Käufer kennt natürlich die bezeichnende Feststellung der gewählten Abgeordneten des Eigentümers NRW. Minister und Aufsichtsrat Walter-Borjans zählt bei dieser Feststellung allerdings nicht mit: Der Minister hat gar kein Wählermandat für den Landtag. Er ist sozusagen nur angestellter Mitarbeiter des Landtags. Auch für die Landtagswahl 2017 hat Walter-Borjans sich nicht als Kandidat aufstellen lassen. Das ist praktisch: Der Politiker Walter-Borjans muss sich nicht direkt um Bürger und Wähler kümmern.

Aufsichtsrat haftet für Vorstand

Als Aufsichtsrat beteuert Walter-Borjans, er habe keine Einflussmöglichkeit. Das ist freilich absolut realitätsfremd für den Vertreter des Eigentümers NRW. Der Aufsichtsrat hat den gesetzlichen Auftrag, den Vorstand zu beaufsichtigen und Rat zu geben. Im Zweifel ist der Aufsichtsrat verpflichtet Informationen nachzugehen, die auf Fehlverhalten des Vorstands hindeuten. Sofern der Aufsichtsrat dieser Pflicht nicht nachkommt, gerät er mit in die Haftung für Fehlverhalten des Vorstands.

WestLB: Krasses Fehlverhalten

Das Fehlverhalten von WestLB/Portigon und Exvorstand Beckmann könnte krasser nicht sein: Die Landesbanker sind – nach öffentlicher Feststellung – nicht in der Lage, vorhandene Vermögen den Eigentümern zuzuordnen. Und wo es einem Kunden, nämlich KB, sachverständig gelungen ist, sein Vermögen aus unstreitigen Dokumenten der WestLB fachkundig zuzuordnen, da weisen die Portigon-Banker dies als Hypothese zurück.

Staat verweigert Rechtshilfe

Minister Walter-Borjans findet die Portigon-Verweigerung offenbar in Ordnung. Er lässt seinen leitenden Ministerialrat Joachim Stapf wahrheitswidrig ausrichten, es gebe nichts Neues und dementsprechend auch kein Geld. Süffisant schickt Stapf noch hinterher, selbstverständlich sei es der Erbin KB unbenommen, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Dort hat die Landesbank es allerdings schon drei Mal mit Falschaussagen geschafft, entsprechende Klagen im Keim zu ersticken, wo es nur darum ging, Prozesskostenhilfe vom Staat zu bekommen – für den Kampf gegen den Staat. Da scheint der Rechtsstaat erkennbar am Ende zu sein. Lesen Sie in den nächsten Folgen, wie die WestLB vor Gericht getrickst hat.