Öffentlich bestellter Sachverständiger für Wertpapieranlagen
Ich schwöre, dass ich die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und die von mir angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde.
Martin Beier
Mit diesen Worten wurde ich am 20. Januar 2015 für das Sachgebiet „Wertpapieranlagen“ vereidigt und öffentlich bestellt.
Gutachten
Im Rahmen meiner Tätigkeit als öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger bin ich nicht nur für Gerichte und Öffentliche Institutionen tätig. Für Privatpersonen und Unternehmen entschlüssele ich komplexe Anlagekonstrukte und finde ggf. Ansatzpunkte für weiter gehende Aktionen. Ich übernehme für Sie:
- Offene Immobilienfonds: Falle für Millionen Sparer
- Fonds: Verwalterkosten fressen Verzinsung der Sparer
- ETF: Viele Manager agieren gegen die Sparer
- Sparplan gekündigt: Zinsen richtig berechnet?
- Scheidung: Trennungsvermögen neutral berechnen
- Erbschaft: Die Werte geschlossener Immo-Fonds
- DAX-Index zeigt falsche Realität
- DAX gegen Dow Jones: Äpfel gegen Birnen
- Mini-Futures: Die Bank kann gegen Sie „spielen“
- CFD: Sieben von zehn Anleger verlieren Geld
- Fondsgebundene Lebensversicherung: geeignete Fonds
- Vermögensverwaltung: Schadenersatz für Kunden
Auszug aus den Richtlinien der IHK Düsseldorf zur Benennung von Sachverständigen:
Wir lesen zwischen den Zeilen. Vertraulich, sachkundig, engagiert.
Öffentliche Bestellung von Sachverständigen
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen, da Urkunde, Stempel und Ausweis den Experten erst nach eingehender Prüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung überreicht werden. Darüber hinaus müssen die Sachverständigen über Erfahrungen in der Gerichts- und Gutachterpraxis verfügen. Zu ihrer persönlichen Eignung zählt aber auch ihre Integrität, denn die Sachverständigen legen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden. Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten sowohl für Gerichte und Behörden, als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei Streitigkeiten unabhängige und sachkundige Berater gefragt sind. Ein Einsatzgebiet, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Erstellung von Schiedsgutachten im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung.