JustizMin_kleinNRW-Justizministerium in Düsseldorf: ministerielle Anweisungen foto mb

Das wollen die meisten Leute nicht wahrhaben, was Deutschland möglich ist; nicht nur im WestLB-Skandal.

Der Oberstaatsanwalt und seine Leute hatten gerade herausgefunden, dass es kein Hacker-Angriff war, der sich auf dem Bauernhof der damaligen NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking „abgespielt“ hatte. Es war ein Bedienungsfehler, wie er überall mal vorkommt. Dann rief der Chef des Oberstaatsanwalts an: Landesjustizminister Peter Biesenbach. Die Folge: Die staatsanwaltlichen Ermittlungen wurden nicht eingestellt – anders als der Oberstaatsanwalt es für sachgerecht erachtet hatte. Die Ermittlungen wurden noch monatelang fortgeführt, wie im Heimatland des WestLB-Skandal zu hören ist. Erst dann durfte das treu auf den Staat vertrauende Wahlvolk die Wahrheit erfahren: Nichts dran an dem Hacker-Verdacht. Ermittlungen eingestellt.

Staatsanwälte nicht unabhängig

Die Wahrheit ist: Die Justiz in Form der Staatsanwaltschaften ist abhängig. Wenn der Justizminister den Oberstaatsanwalt anweist, weiter zu ermitteln, dann hat der Staatsanwalt dieser Anweisung Folge zu leisten. Das mag formal sogar noch nicht mal ein Verstoß gegen das Gesetz sein. Wenn aber der Minister im staatlichen Palais (Foto) gegenüber der Johanneskirche in Düsseldorf meint, besser als der Staatsanwalt auf dem Bauernhof zu wissen, was zu tun ist, dann empfindet der „normale“ Bürger das als problematisch. Staatsanwälte werden vom Justizminister berufen; und zwar im Vertrauen darauf, dass diese „Anwälte des Staats“ sachgeRECHT arbeiten – im wahrsten Sinne von RECHT.

Sofern dem weit vom „Tatort“ residierenden Minister Biesenbach (CDU) das Ergebnis der Arbeit des letztlich von ihm berufenen Staatsanwalt im Fall seiner lieben Parteifreundin Schulze Föcking vielleicht nicht passt, so kann der Minister sich nach landläufigem Rechtsverständnis eigentlich nicht über das Ergebnis der staatsanwaltlichen Ermittlungen hinwegsetzen. Minister Biesenbach hat sich aber erkennbar über das Ergebnis „seines Oberstaatsanwalts“ hinweggesetzt. Anderthalb Jahre später kann sich der sonst gern als feinsinniger Saubermann erscheinende Christdemokrat angeblich nicht mehr an Einzelheiten des Vorgangs erinnern.

Recht hat, wer Recht bekommt

Der Wahlbürger muss einen solchen Vorgang als höchst abschreckend empfinden, zumal es kein Einzelfall ist. Fälle sind öffentlich, in denen staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt wurden – trotz erdrückend erscheinender Beweise für mutmaßliche Verfehlungen von Polizisten. Die Vermtung: In anderen Fällen sind Staatsanwälte auf die Zusammenarbeit mit Polizisten angewiesen. Recht hat, wer Recht bekommt.

Wenn ferner ausgerechnet Staatsunternehmen, wie z.B. die frühere Westdeutsche Landesbank (WestLB), bei Steuerhinterziehungen gegenüber dem Staat behilflich sind, dann ist das schon bezeichnend. Minister und Beamte der Staatsaufsicht dieser Institute wollen dann meist nichts von diesen oft jahrelangen Machenschaften gehört und gesehen haben. Maßnahmen gegen Wegseher? Fehlanzeige. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen.

Wie in anderen Kulturkreisen

Wenn aber eine völlig unbescholtene Bürgerin Geld ausgezahlt haben will, das die Landesbank WestLB nachweislich ihrer Mutter zu Lebzeiten nicht ausgezahlt hat, dann droht man ihr unverhohlen mit „Maßnahmen“, sofern sie ihre Ermittlungen nicht einstellt. Solche Machenschaften werden ansonsten aus anderen Kulturkreisen berichtet. Vor Jahren schon war der Oberstaatsanwalt in Düsseldorf angewiesen worden, nicht weiter zu ermitteln wegen nicht ausgezahlter Guthaben auf zahlreichen Konten der früheren WestLB.

Landesbeamte, die dem Land als Richter dienen, haben Argumenten der Landesbank regelmäßig mehr Vertrauen geschenkt als den mehrmaligen Ersuchen der mittlerweile mittellosen Bürgerin um Prozesskostenhilfe. Das Vertrauen in Darstellungen der Landesbank sahen unabhängige Landesrichter auch dann in keiner Weise erschüttert, als die Landesbank abenteuerliche Darstellungen widerrief und schnell etwas Anderes vortrug. Dass die Landesbank auch für diese neuen Argumente keinerlei Belege vorlegen musste, das ist naheliegend: Es gab und gibt diese Belege nicht. Allenfalls legt die Bürgerin Baima Belege genau dieser Landesbank vor, die das Gegenteil dessen beweisen, was die Bank behauptet. Nämlich, dass das Erbgeld ihrer 2005 verstorbenen Mutter noch in den Nachfolgern der Landesbank liegt, in der Ersten Abwicklungsanstalt und/oder in der Portigon AG; beide in Düsseldorf. Selbst für Oberlandesrichter reichten die Begründungen für die Hilfsanträge der Bürgerin Baima bislang nicht aus.

WestLB-Skandal: Landeskapitalistischer Komplex

Die Politik hält ohnehin die Interessen des Landes für vorrangig gegenüber dem Einzelschicksal einer Erbin, auch wenn deren Vater sich einst größte Verdienste um das Land erwarb. Als Norbert Walter-Borjans noch Finanzminister in NRW war und damit „Oberchef“ der landeseigenen Banken, da meinte man beim heutigen Hoffnungsträger der sozialen Gerechtigkeit klammheimliche Genugtuung zu verspüren – und zwar über den Umstand, dass das Land das gesamte Baima’sche Erbgeld in den Landesbanken hält und nicht nur die Steuern, welche die Erbin darauf rückwirkend für die langen Entzugsjahre zahlen müsste. Bedingung für die hohe Steuerzahlung ist, dass die Landesbank das Erbe auszahlt, das sich inzwischen auf mehr als zwei Millionen Euro aufgezinst hat. Logisch, dass die Landesbehörden auf das Eintreiben der seit 2003 bestehenden Steuerschuld verzichten. Selbst Walter-Borjans Nachfolger Lutz Lienenkämper verzichtet. Er ist Parteifreund von Peter Biesenbach.

Walter-Borjans wurde abgewählt in NRW. Hoffnungen gingen jedoch fehl, mit der christlich-freidemokratischen Folgeregierung würde die Akte Baima neu aufgeschlagen. Das Gegenteil geschah: Der landeskapitalistische Komplex zeigt seinen vollen Umfang. Anfragen beim teuer gebauten, hoch ambitionierten Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, in Duisburg, ob man einschlägige Dokumente der WestLB einsehen könnte, werden abgewiesen. Doch es sind nicht hoch bestallte Archivbeamte, die das entscheiden: Nein, die Archivbeamten fragen brav in Düsseldorf bei den zuständigen Ministerien an, ob sie Einsicht gewähren dürfen. Die Antworten fallen natürlich genauso aus, wie wenn man Frösche fragen würde, ob der Sumpf trocken gelegt werden soll.

Staatsgefährdende Geheimnisse

Der „NRW-WestLB-Sumpf“ muss einer 60jährigen Geheimhaltung unterliegen, wegen angeblich staatsgefährdender Inhalte, so entscheiden die Ministerien. Damit sind die fraglichen Papiere der Landesbank geheimer als die geheimsten Papiere des Pentagon in Washington D.C.

Eines hat der Chef des „Geheimdienstes“ im NRW-Landesarchiv dann aber doch durchblicken lassen: „Wenn die Staatsanwaltschaft Einblick nehmen wollte, dann würde ihr das nicht verwehrt werden.“ Nur! Dafür müsste Minister Biesenbach die frühere Stopp-Anweisung an die Staatsanwaltschaft zurückziehen. Dazu hat sich der Minister bislang jedoch nicht durchringen können. Er habe Vertrauen in die Unabhängigkeit des Rechtswesens im Lande, so ließ der Jurist mit treuem Augenaufschlag wissen. Und Herbert Reul, sein strenger Kollege aus dem für die Polizei zuständigen NRW-Innenministerium, sieht keinen Anlass, etwa eine Beweislastumkehr zu fordern – weder für die berüchtigten kriminellkapitalistischen Clans im Lande noch für den landeskapitalistischen Komplex.