Goldene Zeiten mit Fonds, sofern sie Sparer nicht enteignen foto mb

Sehr viele Sparer zahlen jetzt regelmäßig in Fonds ein, in klassische Fonds und in ETF-Fonds. Das ist grundsätzlich auch gut so. Es sei denn Fondsmanager verleihen Wertpapiere aus den Fonds. Das passiert häufig. Und das ist gar nicht gut, sondern kann reguläre Enteignung sein.

Sie heißen Deka, Union, DWS oder AIG oder auch Fidelity oder noch anders. Es sind ETF z.B. von Lyxor, iShares oder vielen anderen. Jeden Monat kaufen Sparer zusätzliche Anteile an Fonds. Es sind Tausende Fonds und Abertausende Milliarden, die da verwaltet werden – nach den unterschiedlichsten, letztlich aber doch immer gleichen Konzepten: Ertrag für die Anleger, Profitcenter für die Verwalter. Längst nicht immer ist das eine Win/Win-Situation; unabhängig davon, ob Anleihen gerade gut oder weniger gut laufen oder Aktien, Edelmetalle und/oder mancherlei andere Instrumente.

Hinreichende Sicherheiten

Eines dieser Instrumente ist die Wertpapier-Leihe; besser würde man sagen: „VER-leihe“. Viele Fondsmanager dürfen gem. ihren speziellen Bedingungen Wertpapiere aus Fonds verleihen. So steht es harmlos in Verkaufs-Prospekten, die über Fonds verfasst –, aber nur selten gelesen werden. Bundesanleihen oder Standard-Aktien können Gegenstand solcher Verleih-Geschäfte sein. Und der Sparer fragt sich, ob der Fondsverwalter hinreichende Sicherheit dafür bekommt, dass er Wertpapiere aus dem (indirekten) Eigentum der Fondssparer verleiht.

Ein Aktienfonds könnte z.B. Aktien der Allianz verleihen. Als Sicherheit gibt der Entleiher dafür oftmals Bankschuldverschreibungen/Anleihen. Ein Aktienfonds tauscht dadurch also Aktien gegen Anleihen. Wie weit das z.B. mit den Anlagevorschriften eines Aktienfonds oder Aktien-ETF konform gehen kann, das scheint eine noch im Detail zu klärende Frage zu sein.

Proficenter Fonds

Wer jeweils der Entleiher ist, das mag grundsätzlich ein Geschäftsgeheimnis sein. Soweit der Entleiher aber genau jene Bank sein sollte, die Eigentümerin der Fonds-Verwaltungsgesellschaft ist, soweit dürfte hier eine Aufklärungspflicht bestehen. Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft ist letztlich abhängig von der hinter ihr agierenden Eigentümer-Bank. Die Fonds-Verwaltungsgesellschaft ist Profitcenter im Bankkonzern, der über Boni und Altersversorgungen der Verwalter entscheidet.

Bei Sparern in Fondsanteilen kann unter solchen Umständen schnell der Verdacht von Benachteiligung aufkommen; zumal dann, wenn die Bank als Entleiher z.B. eigene Schuldverschreibungen als Sicherheit hinterlegt. Die Bonität dieser Sicherheits-Papiere kann noch so gut sein: Niemals weisen sie dieselbe grundsätzliche Sicherheit auf wie Aktien. Was tatsächlich hinterlegt wird; auch das ist einstweilen Geschäftsgeheimnis.

Verdachtsmomente hinsichtlich Benachteiligungen gibt es in erheblichem Ausmaß. Anders als bei normalen Verleihgeschäften bleiben die verliehenen Objekte/Wertpapiere nicht Eigentum des Verleihers. Sie gehen vielmehr voll ins Eigentum des Entleihers über. Der Entleiher bekommt folglich auch alle Erträge, die es während der Verleihzeit für die verliehenen Wertpapiere gibt.

Bedingungsgerecht enteignet

Grundsätzlich muss der Entleiher zwischenzeitlich erhaltene Erträge spätestens bei der Rückgabe der entliehenen Papiere erstatten. Zusätzlich muss er die vereinbarte Leihgebühr entrichten. Bei diesen Erstattungen und Zahlungen kommt es jedoch vielfach zu krassen Benachteiligungen: Fondsmanager dürfen bis zu einer Hälfte dieser Erstattungen letztlich für Rechnung ihres Profitcenters und Bonus-Sponsors einbehalten. Solche Einbehaltungen erfolgen zusätzlich zu den normalen Verwaltergebühren, die dem Fonds intern belastet werden. Fondssparer bekommen also – beim Beispiel Allianz – nicht 9,60 € Dividende je Aktie sondern im Extremfall nur knapp 4,80 €. Fondssparer dürfen sich insoweit von ihrem Verwalter regulär und bedingungsgerecht enteignet fühlen.