Das ist absurde Abzocke der Krankenkassen, meint Martin Beier.
Wer mit Aktien und/oder mit Anleihen Gewinne macht, der bekommt nicht nur automatisch Steuern abgezogen. Er muss auch Beiträge an Krankenkassen zahlen. Das trifft Millionen, die brav Altersvorsorge betreiben, indem sie Geld in Aktien und/oder Anleihen stecken.
Immer mehr Bürger legen heute regelmäßig Geld beiseite, weil die Staatsrente nicht reichen wird. Weil es keine Zinsen mehr gibt, kaufen sie Aktien. Momentan werden sie sogar belohnt dafür: Der Deutsche Aktienindex DAX hat Sparer*innen und Anleger*innen in drei Monaten bis Anfang April schon so viel Gewinn gebracht, wie sonst in manchen Jahren nicht. VW-Vorzugsaktien z.B. sind Ende März21 fast 60 % mehr wert als Ende Dezember 20. Für Daimler-Aktien bewilligen Käufer zum selben Zeitpunkt 30 % höhere Kurse. Für HeidelbergCement bezahlen sie 25 % mehr. Der Deutsche Aktienindex DAX steht Anfang April21 so hoch wie noch nie. Experten erwarten die Kurse noch höher.
Altersvorsorge für Krankenkassen
„Gut so“, denken die Beteiligten. Wer regelmäßig Aktien kauft und auf diese Weise Altersvorsorge betreibt, der kann darauf hoffen, eines Tages Geld zu haben neben einer denkbar schmalen Staatsrente. „Gut so“, rufen z.B. aber auch die Krankenkassen. Sie erheben von gesetzlich Versicherten den vollen Beitrag auf Gewinne aus Aktien; ja, nur von gesetzlich Versicherten. Die allermeisten Arbeitnehmer und Rentner in diesem Land sind gesetzlich krankenversichert. Und sie sind betroffen, sofern sie – wie von Politiker*innen immer wieder wortreich angeregt – private Altersvorsorge betreiben.
Absurde Abzocke
Ja: Es gibt Freibeträge. Die sind jedoch schnell überholt, je länger und je erfolgreicher jemand diese Form der Altersvorsorge oder auch der ganz normalen Anlage betreibt oder im Alter seine vorgesorgten Gelder verwaltet. Maximal werden Gesamteinkünfte bis zur Sozialversicherungshöchstgrenze „verbeitragt“, wie es bei den Kassen heißt.
Vom Zusatzbeitrag auf Einnahmen aus derartigen privaten Altersvorsorgen oder aus ganz normalen Spekulationseinkünften übernimmt kein Arbeitgeber die Hälfte – wie bei Löhnen und Gehältern. Der Staat zahlt auch nicht für solche Rentner-Einkünfte – anders als für Staatsrenten, für die er die Hälfte des Krankenkassenbeitrags übernimmt. Der vorsorgende Bürger, Sparer, Anleger, Rentner, Wähler zahlt voll: je nach Kasse etwa 15 %. Das ist bitter. Das widerspricht jedem Geist der Vorsorge. Und es gibt kein Entrinnen.
Voll verbeitragt, aber nicht bei Allen
Wer Gewinn mit Wertpapieren macht, seien es Kursgewinne oder Dividenden, der bekommt automatisch Steuer abgezogen; zusätzlich in jedem Fall auch noch Solidarzuschlag. Den ansonsten üblichen Wegfall des Solidarzuschlags gibt es bei sog. Kapitaleinkünften grundsätzlich nicht. Die einbehaltenen Steuern werden automatisch gemeldet. Die Krankenkassen haben Zugriff auf diese Daten. Und dann greifen sie zu; auf die Bruttoeinnahmen vor Steuerabzügen. Das ist ganz bitter. Und die Frage ist noch, ob und ggf. inwieweit die Kassenbeiträge nachher bei der individuellen Steuererklärung abzugsfähig sind.
Beamte und Abgeordnete beleiben verschont
Großes Problem: Privat Versicherte sowie Beamte, Öffentlich Bedienstete und Abgeordnete bleiben offenkundig von solchen Zugriffen der Krankenkassen verschont! Wer also seine meist stattliche Staats-Pension sicher hat, der muss von Kapitaleinkünften nichts abgeben. Absurde Abzocke sei das, meint der Kommentator.