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Der in den Skandal verwickelte WestLB-Direktor Hubert Beckmann wurde später Chef von Portigon
Mehr als zehn Jahre ist das jetzt her, dass WestLB zugab, nicht alle Auskünfte seien in jeder Hinsicht korrekt gewesen. Wie ist das möglich, dass eine Landesbank sogar wissentlich falsche Auskünfte erteilt? Und dass sie dann noch nicht mal die richtige Auskunft gibt. Und dass sie auch mehr als zehn Jahre danach immer noch nicht das Vermögen der Erbin KB herausrückt, auf das sich die falschen Auskünfte beziehen? Eigentlich ist das unmöglich. Nicht so in Nordrhein-Westfalens Landhauptstadt Düsseldorf und in der Landesbank WestLB/Portigon: Der Skandal Teil11.
Die wissentlich falsche Auskunft hatte die WestLB unter dem 29.4.2003 erteilt: Die fraglichen Wertpapiere, auf die Erbin KB Anspruch erhebt, „wurden auf ein anderes Depot, das nicht in unserem Hause geführt wurde, im Jahr 1989 übertragen. Wir können keine Auskunft darüber geben, auf welches Depot die Papiere übertragen wurden.“
WestLB weiß nicht wohin
Dreieinhalb Jahre später, am 28.9.2006, ließ derselbe WestLB-Prokurist Günter Roeseler wissen, die Papiere wurden „dann aber nicht auf eine Drittbank übertragen, sondern ihr (Frau B) persönlich ausgehändigt. Dass unsere Auskunft in 2003 „nicht in jeder Hinsicht korrekt gewesen ist, bitten wir zu entschuldigen.“
Rechtsanwalt Roeseler war quasi gezwungen, diese Falschauskunft zuzugeben. Sein stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Nobert Emmerich hatte nämlich fünf Monate zuvor, am 13.4.2006, eine neue Front aufgemacht. Er ließ wissen, über den Verbleib „eigenverwahrter Wertpapiere könne sein Haus naturgemäß nur sehr eingeschränkte Auskünfte geben“. „Eigenverwahrt“, gemeint ist: „eigenverwahrt“ durch die Eigentümerin B, heißt gerade nicht „übertragen“ auf eine andere Bank.
Gezielte Desinformationen
Die Ausrede aus der obersten Chefetage der Landesbank war der letzte Ausweg: Die nimmermüde Erbin KB hatte nämlich inzwischen aus dem Controlling der WestLB wichtige Hinweise erhalten. Sie hatte zudem von der Steuerfahndung Unterlagen beschafft, welche die WestLB ihr verweigerte.
Die Unterlagen der Steuerfahndung belegen eindeutig, dass alle bisherigen Auskünfte der Staatsbank dreiste Lügen waren. Schon unter dem 4.6.1999 hatte WestLB-Direktor Dr. Dietmar Bester seiner mündlichen Lüge, die Papiere seien im Ausland, sicherheitshalber noch einen brieflichen Rat folgen lassen. KB sollte sich an die WestLB International S.A. in Luxembourg wenden, weil die Papiere offenkundig dorthin übertragen worden seien.
Maulkorb für Direktor
Vier Jahre nach dem Bester-Brief von 1999 log Rechtsanwalt Roeseler dann 2003, die Staatsbank könne keine Auskunft darüber geben, auf welches Depot die Papiere 1989 übertragen worden waren; also auch nicht nach Luxembourg. Die dortige Bank hatte die Papiere von Mutter B natürlich nicht auftreiben können. Direktor Bester bekam einen Maulkorb vom Vorstand verpasst.
Gefälschter Beleg
Der Gipfel der staatlichen Dreistigkeit folgt: Als Beweis für die angeblich 1989 erfolgte Aushändigung von zwölf Paketen mit Wertpapier-Urkunden im Wert von fast 600.000 DM in die angebliche Eigenverwahrung von Mutter B (damals 72) legt die WestLB einen kleinen handschriftlichen Zettel vor. Die Info auf dem Zettel ist offenkundig gefälscht. Der Zettel ist im Übrigen nicht würdig, untern wachsamen Aufsichtsrats-Augen höchster politischer Kreise als Beleg einer Landesbank durchzugehen; jedenfalls einer Landesbank, die nicht aus einer Bananen-Republik stammt. Teil 12 des WestLB-Skandals folgt.