Für Sparer in Fonds kommt es jetzt darauf an: Was unternehmen ihre Verwalter, um den finanziellen Schaden wieder gut zu machen, der den Fonds durch den Kurssturz der VW-Aktie entstanden ist.
Geld zurückholen
Für die Allianz-Versicherungsgruppe scheint die Entscheidung gefallen zu sein: Sie wird in ihrer Rolle als Großverwalter von Sparergeldern in Fonds gar nicht umhinkommen, den VW-Schaden einzuklagen. Genauso geht es letztlich auch den anderen Verwaltern von Aktienfonds. Als Treuhänder der Investmentfondssparer sind sie gezwungen, ausschließlich die Interessen ihrer Treugeber wahrzunehmen; also die Interessen der Sparer, die z.B. darauf vertrauen, dass diese Fonds Ihnen eines Tages die Rente aufbessern. Dass die Allianz z.B. gleichzeitig als Großversicherer in ihrem Kerngeschäft gute Abschlüsse mit dem Großkunden VW macht, das darf in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen. VW und die Allianz betreiben zusammen den Versicherungsdienst für Autos aus der VW-Gruppe.
Auf Treue vertrauen
Banken sind in ihrem Kerngeschäft ebenfalls in vielfältiger Weise mit VW verbunden. Bei der Verwaltung von Fonds machen es sich Banken und andere Anlagemanager oftmals recht einfach: Sie schichten nicht etwa Aktien und sonstige Wertpapiere je nach Börsenlagen immer wieder um. Nein. Sehr viele Verwalter schichten gar nicht um. Sie lassen immer genau jene Aktien in den Fonds liegen, aus deren Kursen der Deutsche Aktienindex DAX errechnet wird.
Kollateralschäden mit Fonds
Zu diesen sog. DAX-Aktien zählt – natürlich – auch der Riese VW. Und als im jüngsten Spätsommer die VW-Schummeleien durchsickerten, da verkauften viele Fonds nicht etwa die VW-Aktien. Sie halten eisern an den Beständen fest, solange der VW-Aktienkurs in den DAX eingerechnet wird. Dass VW-Aktien inzwischen dramatisch weniger wert sind, ist sozusagen einer dieser berüchtigten Kollateralschäden.
Klagen gegen sich selbst
Für die Sparer geht es nun darum, welcher Schaden dadurch entstanden ist, dass VW so erkennbar verzögert mit der Wahrheit rausgekommen ist. Und welcher Schaden dadurch entstanden ist, dass Fondsverwalter ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, indem sie VW-Aktien durchhalten; ganz gleich, wie schlecht die Perspektiven für VW auch sein mögen. Diesen „Umschichtungsschaden“ müssen Sparer allerdings von ihren Verwaltern einklagen. Die Verwalter werden kaum gegen sich selbst klagen. Anlegen, wie es wirklich läuft. Mehr erfahren …
von Martin Beier, vereidigter Sachverständiger für Wertpapieranlagen, Düsseldorf, 11.3.2016